30.06.2011 15:10 Alter: 13 yrs

Kein Schadensersatz wegen überlanger Verfahrensdauer


Einem Kläger steht unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung kein Schadensersatzanspruch gegen das beklagte Land wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses zu. Dies gilt auch, wenn nach einer Prozessdauer von 18 Jahren der Beklagte der Insolvenz verfallen ist. Hierüber entschied der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Urteil vom 17.06.2011.

Eine Baufirma wurde 1984 von einem Transportunternehmer wegen nicht bezahlter Transportleistungen verklagt. Dieses Verfahren zog sich über knapp 18 Jahre hin. Zwischenzeitlich wurde über das Vermögen des Beklagten das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Forderung konnte vom Kläger nur noch teilweise realisiert werden. Der Kläger verlangte vom beklagten Land den Ausfallschaden zu ersetzen. Dieses Begehren blieb jedoch erfolglos.