15.12.2011 11:47 Alter: 12 yrs

Jahreswechsel 2011/2012 für die Verjährung von Ansprüchen beachten


Das Verjährungsrecht wurde im Jahre 2002 mit der Schuldrechtsreform geändert. Daher wird vom Bundesministerium der Justiz auf die Wichtigkeit des Jahreswechsels 2011/2012 bzgl. der Verjährungsansprüche hingewiesen.

Für Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Änderung des Inhalts eines solchen Rechts sowie die Ansprüche auf die Gegenleistung wurde eine Verjährungsfrist von 10 Jahren eingeführt. Bei der Schuldrechtsreform wurden sogenannte Übergangsvorschriften getroffen. Hiernach gilt die 10-jährige Verjährungsfrist auch für Ansprüche, die am 01.01.2002 schon bestanden, aber noch nicht verjährt waren. Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche begann somit am 01.01.2002 und endet nach 10 Jahren am 31.12.2011.