09.04.2014 10:06 Alter: 11 yrs
Isolierter Auftrag zur Aufenthaltsermittlung ist unzulässig
Das Amtsgericht Leipzig hat nunmehr entschieden: Eine Gerichtsvollzieherbeauftragung zur Aufenthaltsermittlung ist nur mit einem zusätzlichen Zwangsvollstreckungsauftrag zulässig.
Grund dafür ist der § 755 Abs. 1 ZPO, nach welchem der Gerichtsvollzieher „aufgrund des Vollstreckungsauftrages“ den Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln darf.
(AG Leipzig, 23.09.2013, Az. 435 M 9602/13)