30.05.2011 16:05 Alter: 13 yrs

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung


Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.07.2009 ist am 31.07.2009 verkündet worden. Dieses Gesetz ist zum Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten, der Großteil der Änderungen und neuen Vorschriften tritt aber erst zum 01.01.2013 in Kraft.

Durch die Reform wird den Gerichtsvollziehern künftig ermöglicht, ohne vorherigen Sachpfändungsversuch, eine Vermögensauskunft vom Schuldner zu erlangen. Sollte der Schuldner falsche oder gar keine Angaben machen, kann der Gerichtsvollzieher zukünftig Fremdauskünfte bei dem Rentenversicherungsträger, dem Bundeszentralamt für Steuern und dem Kraftfahrt-Bundesamt einholen. Mit diesen Informationen kann die Vollstreckung effektiver durchgeführt werden.

Modernisiert werden gleichzeitig auch das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sowie die Verwaltung der Informationen. Eine Verkürzung der Frist des § 903 ZPO von 3 auf 2 Jahre wird vorgenommen, zugleich werden zukünftig die Vermögensverzeichnisse in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet.