21.04.2011 10:43 Alter: 13 yrs

Geplante Reform des Insolvenzrechts


Durch die Bundesregierung werden neue Maßstäbe gesetzt, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen zu verbessern, damit Sanierungen zukünftig einfacher, effektiver und schneller durchgeführt werden können.

Im Gesetzentwurf sind mehrere Reformvorhaben zum Insolvenzrecht zusammengefasst. Hierdurch soll sanierungsfähigen Unternehmen eine Unternehmensfortführung erleichtert und damit Arbeitsplätze erhalten werden. Weiterhin wird daran festgehalten, dass die Befriedigung der Gläubiger die eigentliche Aufgabe des Insolvenzverfahrens ist. Insgesamt wird die Sanierung der Unternehmen durch mehr Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, durch eine vereinfachte Eigenverwaltung und durch eine Ausweitung der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte vereinfacht.

Ein Unternehmen soll bereits bei drohender Überschuldung die Möglichkeit eines „Schutzschirmverfahrens“ erhalten. In diesem Verfahren kann der Schuldner innerhalb von drei Monaten unter Beaufsichtigung eines vorläufigen Sachverwalters und frei von Vollstreckungsmaßnahmen einen Sanierungsplan in Eigenverwaltung ausarbeiten.