04.08.2011 15:31 Alter: 13 yrs

Freigrenzen beim P-Konto steigen


Auch die Pfändungsfreigrenze beim P-Konto hat sich zum 01.07.2011 erhöht. Bisher waren 985,15 € vor der Pfändung geschützt. Dieser Sockelbetrag hat sich zum 01.07.2011 auf 1.028,89 € erhöht.

Die Banken sind automatisch verpflichtet, den neuen Pfändungsfreibetrag zu berücksichtigen. Sollten die Banken den neuen Pfändungsfreibetrag nicht berücksichtigen, so kann der Schuldner das zu viel gezahlt Geld zurückverlangen.