11.07.2013 08:32 Alter: 11 yrs

Flutkatastrophe: Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen soll ausgesetzt werden


Von dem diesjährigen Hochwasser sind viele Unternehmen betroffen. Für diese Firmen soll die bestehende 3-Wochen-Frist des § 15a Abs. 1 InsO ausgesetzt werden, um ihnen Zeit zu verschaffen, die wirtschaftliche Schieflage zu bereinigen.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll in Fällen ausgesetzt werden, in denen Unternehmen Aussicht darauf haben, ihre Insolvenz durch Versicherungs-, Entschädigungs- oder Spendenleistungen oder durch einen Sanierungsplan zu beseitigen.

Diese Aussetzung wurde vorerst bis zum 31.12.2013 befristet, eine Verlängerung bis längstens 31.03.2014 soll jedoch laut Gesetzesentwurf auch möglich sein. Das Recht der Gläubiger bzw. Schuldner selbst einen Insolvenzantrag zu stellen, bleibt von diesem Gesetz jedoch unberührt.