19.05.2011 10:24 Alter: 13 yrs

Erhöhung der Gerichtsvollzieherkosten sowie Einführung einer Erfolgsprovision


Der Bundesrat verfolgt durch Einführung einer Erfolgsprovision sowie Erhöhung aller anderen Gebühren eine Qualitätssteigerung im Gerichtsvollzieherwesen. Die Gebühren sollen um bis zu 30 % erhöht werden. Anlass hierfür ist das seit 2001 unveränderte Gebührenniveau, welches die Kosten der Gerichtsvollzieher längst nicht mehr deckt. Es bleibt aber abzuwarten, ob durch die Gebührenanhebung eine erhöhte sowie bessere Beitreibung erreicht werden kann, da zum einen die Gerichtsvollzieher viel zu wenig Rechte haben und es zum anderen an genug Personal fehlt.