16.07.2014 09:41 Alter: 10 yrs
Ergänzung bzgl. Fragen nach der Kfz.-Versicherung im Vermögensverzeichnis
Die Beantragung einer Ergänzung des Vermögensverzeichnisses bzgl. einer Kfz.-Versicherung ist rechtmäßig.
Zu begründen ist dies durch die Tatsache, dass Zahlungen aus eventuellen Rückführungen pfändbar sind.
In einem solchen Fall hatte die Erinnerung eines Gläubigers beim AG Günzburg Erfolg (9.5.14, M 379/14).