28.02.2011 00:00 Alter: 13 yrs

Die Reform der Sachaufklärung


 

Der Deutsche Bundestag hat die Modernisierung der Sachaufklärung im Zwangsvollstreckungsverfahren beschlossen. Ziel der Neuregelungen soll es sein, die Zwangsvollstreckung zukünftig effektiver und kostengünstiger machen.

Nachfolgende wesentliche Änderungen treten mit den neuen Bestimmungen zum 01.01.2013 in Kraft:

 

Schuldnerinformationen werden leichter zugänglich

 

Bisher ist der Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf die Auskünfte des Schuldners angewiesen. Um die Informationsbeschaffung zu erleichtern, kann der Gerichtsvollzieher bei Forderungen von mind. 500,00 EUR von Dritten Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Schuldners einholen. Als Auskunftsgeber kommen z.B. Rentenversicherungsträger, Kraftfahrtbundesamt und das Bundeszentralamt für Steuern in Betracht. 

 

Abgabe der Vermögensauskunft (bisher eidesstattliche Versicherung) auch ohne vorherigen Vollstreckungsversuch

 

Bislang können Gläubiger nur dann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vom Schuldner verlangen, sofern nachgewiesen werden kann, dass die Vollstreckung erfolglos war. Dieser Nachweis wird zukünftig nicht mehr nötig sein. Der Gerichtsvollzieher kann somit, nachdem er dem Schuldner eine zweiwöchige Frist zur Begleichung der Forderung gesetzt hat, unmittelbar die Vermögensauskunft vom Schuldner abnehmen.

 

Vermögensauskunft

 

Derzeit ist der Schuldner zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft/ eidesstattlichen Versicherung innerhalb von drei Jahren nicht verpflichtet, wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass sich eine Veränderung der Vermögensverhältnisse ergeben hat. Diese Frist wird zukünftig auf zwei Jahre herabgesetzt, d.h. der Gläubiger kann nach Ablauf von zwei Jahren eine erneute Vermögensauskunft des Schuldners verlangen.

 

Zentrale Internetregister

 

Verzeichnis der Vermögensauskünfte:

Die Vermögensauskunft des Schuldners soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet werden. Auf diese Datenbank sollen Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörde und weitere staatliche Stellen Zugriff haben.

 

Schuldnerverzeichnis:

Auch das von den Amtsgerichten geführte Schuldnerverzeichnis soll zukünftig durch ein zentrales Vollstreckungsgericht als landesweites Internet-Register geführt werden. In dieses Register hat jeder Einsichtsrechte, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. So können sich z.B. Unternehmen künftig an einer zentralen Stelle Informationen über potentielle Vertragspartner verschaffen.

 

Standardisierung von Vollstreckungsformularen

 

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, verbindliche Formulare für Zwangsvollstreckungsaufträge einzuführen. Hiermit soll eine Vereinfachung und Beschleunigung erreicht werden, durch die nicht zuletzt auch Kosten gespart werden.