20.06.2013 10:12 Alter: 11 yrs

Die Erhöhung der Gerichtskosten verzögert sich noch etwas


Die Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung und der Gerichtskosten (2. KostRMoG) um ca. 10 % wird nicht wie bisher geplant zum 01.07.2013 erfolgen, sondern vermutlich noch bis 01.08.2013 oder sogar bis 01.09.2013 andauern.

Durch die Gerichtskostenerhöhung wird zukünftig auch die Mindestgebühr für den Erlass eines Vollstreckungsbescheides nicht mehr wie bisher 23,00 € betragen, sondern auf 32,00 € erhöht.

Auch die Kosten für den Erlass eines Haftbefehls nach § 802g Abs. 1 ZPO werden von 15,00 € auf 20,00 € erhöht.