13.06.2013 07:55 Alter: 11 yrs

Bundesrat billigt Verkürzung des Insolvenzverfahrens


Der Rechtsausschuss entschied in seiner Sitzung, dass zur Verkürzung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf 3 Jahre die zu erfüllende Mindestquote auf 35 % angehoben wird. Des Weiteren empfahl der Rechtsausschuss dem Bundestag die Beibehaltung eines obligatorischen vorherigen Einigungsversuches mit den Gläubigern. Für Privatinsolvenzen ist die Einführung des Insolvenzplans (zuvor nur für Unternehmen möglich) vorgesehen.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 01.07.2014 festgelegt worden.