12.06.2014 08:13 Alter: 10 yrs

Bearbeitungsgebühren bei Darlehn sind unzulässig


Mit den Urteilen vom 13.05.2014 zu den Aktenzeichen: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehn unzulässig sind.
Der BGH ist somit der Auffassung, dass die von vielen Kreditinstituten in Rechnung gestellten Bearbeitungsgebühren kein Entgelt für gesonderte Leistungen darstellen.  Die Gebühren dürfen daher nicht verlangt und können zurückerstattet werden. Hierfür muss der Verbraucher, unter Berücksichtigung der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB, einen entsprechenden Rückerstattungsantrag an das Kreditinstitut stellen.