17.04.2014 08:18 Alter: 10 yrs

BDIU kritisiert die verbindlichen Vollstreckungsformulare


Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen e. V. (kurz: BDIU) hält das vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz avisierte Formular für Zwangsvollstreckungsaufträge für den täglichen Büroalltag für ungeeignet.

Man würde zwar durch die Einführung des sechsseitigen Vollstreckungsformulars die Arbeit der Gerichtsvollzieher erleichtern, für die Gläubiger und Gläubigervertreter würde jedoch ein unnütz hoher Arbeitsaufwand, hohe Papier und Portokosten entstehen. Allein die Eingabefelder würden zur Bearbeitung nicht ausreichen, so dass Gläubiger und Gläubigervertreter weiterhin eine Vielzahl an
Anlagen wie beispielsweise weitere Anträge, Weisungen oder Hinweise beifügen müssten.

Im Gegenzug schlägt der BDUI ein modulares Vollstreckungsformular mit einer so genannten Deckblattlösung vor. Mit Hilfe dieses Deckblattes könnten sich die Gerichtvollzieher einen schnellen Überblick über den Vollstreckungsauftrag machen, ohne dass die Gläubiger und Gläubigervertretung viel Aufwand hätten.