29.09.2011 09:04 Alter: 13 yrs

BDIU kritisiert den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens


Durch den § 47 des Entwurfs des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldeFortG) sollen die Melderegisterauskünfte zukünftig beeinträchtigt werden, was der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. kritisiert.

Um die Anschriften des Schuldners zu ermitteln, wenden sich Inkassounternehmen oft an die zuständigen Einwohnermeldeämter. Nicht nur Inkassounternehmen, auch zahlreiche Banken, Versicherungen, Versandhändler sowie Krankenkassen nutzen diese Möglichkeit der Adressauskunft.
Doch der Gesetzgeber will mit der Neuregelung verhindern, dass Adressdaten zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt oder verarbeitet werden dürfen, was auch vom BDIU begrüßt wird.

Das öffentliche Register ist jedoch von hoher Bedeutung für die Wirtschaft. Die Gläubiger müssten mit hohen Kosten für die Durchsetzung ihrer offenen Forderung rechnen, sofern die Anschrift des Schuldners nicht mehr zutreffend ist.