01.12.2011 15:54 Alter: 12 yrs

Aufhebungsverträge “platzen” in der Insolvenz


In der Insolvenz können viele Rechtsansprüche nicht mehr gegen den Schuldner durchgesetzt werden. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens, nach ca. 4-6 Jahren, entfällt auf die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen häufig nur eine geringe Quote. In vielen Fällen gibt es auch keinerlei Zahlungen.

Die Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens verlieren in vielen Fällen ihren Arbeitsplatz. Zwar werden ausstehende Gehälter (bis zu drei Monatsgehälter) durch das Insolvenzgeld abgesichert, Abfindungen aus Aufhebungsverträgen werden jedoch nicht gezahlt.

In einem Verfahren (6 AZR 357/10) klagte ein Mann vor dem Bundesarbeitsgericht, der insolvenzbedingt die per Aufhebungsvertrag zugesagte Abfindung erhielt. Durch Rücknahme des Aufhebungsvertrages wollte er nunmehr die Weiterbeschäftigung durchsetzen. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Arbeitnehmer nur einen Anspruch auf die Insolvenzquote und nicht Anspruch auf einen Arbeitsplatz hat.