21.07.2011 13:41 Alter: 13 yrs

Anwaltschaft fordert Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung


Seit 1994 wurden die gesetzlichen Gebührentabellen nicht mehr angepasst und seit Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG) vor sieben Jahren herrscht wieder Stillstand. Eine Anpassung der Gebühren wird realistisch nicht vor dem 01.07. 2013 wirksam werden.  Seit der Einführung des RVG sind dann bereits neun Jahre verstrichen.

Die, für den Betrieb einer Anwaltskanzlei, erforderlichen Kosten und die Löhne der Mitarbeiter stiegen in den letzten Jahren deutlich an. Hierdurch wird es für viele Rechtsanwälte immer schwieriger ihren Honorarforderungen das RVG zugrunde zu legen.  Es werden demnach immer mehr Honorarvereinbarungen abgeschlossen um die Deckung der Kosten sicherzustellen.

Der Deutsche Anwaltsverein sieht einem, noch in diesem Jahr kommenden, Gesetzentwurf optimistisch entgegen. Auf dem 62. Deutschen Anwaltstag am 02.06.2011 in Straßburg wurde durch die Bundesministerin der Justiz angekündigt, dass noch in diesem Jahr mit einem konkreten Gesetzesvorschlag gerechnet werden kann. Jetzt sei die Zeit gekommen, eine Anpassung der Honorare anzugehen.