23.06.2011 15:51 Alter: 13 yrs

Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung nehmen zu


Aus Umfragen ergibt sich, dass immer mehr Gläubiger dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung im privaten Insolvenzverfahren widersprechen. Die Gläubiger versuchen durch die nicht erteilte Restschuldbefreiung ihre noch offene Forderung nach wie vor geltend zu machen.

Rechtsanwalt Oliver Syren erklärt dies damit, dass es für die Gläubiger ärgerlich sei, weil sie in den meisten Fällen nicht einmal eine Quote erhalten, da vorhandenes Vermögen bzw. pfändbares Einkommen für die Vergütung der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter genutzt wird.
Aus diesem Grund suchen die Gläubiger nach versteckten Einkommensquellen, um dem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu untersagen.