Inkasso-Lexikon

Das Inkassolexikon erläutert Ihnen die wichtigsten Begriffe des Inkassos.

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Einträge 1 bis 15 von 15

V:
Verbraucherinsolvenzverfahren
Vergleich
Verheiratete Schuldner
Verjährung
Verjährungseinrede
Vermögensauskunft
Verzug
Verzugsschaden
Verzugszinsen
Vollstreckungsbescheid
Vollstreckungserinnerung
Vollstreckungsgericht
Vollstreckungsklausel
Vollstreckungstitel
Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung)
 
Verbraucherinsolvenzverfahren
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das für natürliche Personen gilt, die keine oder nur eine geringfügige selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt haben und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (§§ 304 ff InsO).

Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahren:

Zunächst wird versucht im Rahmen der außergerichtlichen Schuldenregulierung eine außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern zu finden (Ratenzahlung, Stundung, Teilerlass, etc.). Diese Tätigkeit wird hüufig von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt übernommen. Nach Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens wird das Gericht noch einmal versuchen eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen (gerichtliche Schuldenregulierung). Sofern auch dieses scheitert, entscheidet das Gericht über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Sofern dieses eröffnet wird, bestellt das Gericht einen Treuhänder, der das Insolvenzverfahren begleitet.

Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens schließt sich eine so genannte Wohlverhaltensperiode an. Diese dauert sechs Jahre. Danach können dem Schuldner sämtliche Restschulden erlassen werden.