Inkasso-Lexikon

Das Inkassolexikon erläutert Ihnen die wichtigsten Begriffe des Inkassos.

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Einträge 1 bis 4 von 4

P:
Pfandrecht
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb)
Pfändungsfreigrenze
Pfändungsschutz
 
Pfändungsschutz
Der Pfändungsschutz dient dem Schutz des Schuldners bei der Zwangsvollstreckung, da diesem ein Existenzminimum verbleiben muss.

So werden beispielsweise bestimmte Sachen des Schuldners bei der Sachpfändung unter besonderen Schutz gestellt und diese für unpfändbar erklärt. Hier gehören zum Beispiel Sachen, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Schuldners dienen, soweit sie zu einer angemessenen und bescheidenen Lebens- oder Haushaltsführung benötigt werden.

Im Rahmen der Forderungspfändung unterliegt auch das Arbeiteinkommen besonderem Schutz. Hierbei sind insbesondere die Pfändungsfreigrenzen zu beachten.

Zum 01.07.2010 tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft. Dieses sieht die Möglichkeit der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos vor. Danach kann künftig bei der Bank ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt werden. Der Pfändungsfreibetrag, der sich aus den Pfändungsfreigrenzen ergibt, greift sodann zukünftig auch für das P-Konto. Bisher kann jeder Gläubiger mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss das Konto eines Schuldners einschließlich des Pfändungsfreibetrages pfänden lassen.