Inkasso-Lexikon

Das Inkassolexikon erläutert Ihnen die wichtigsten Begriffe des Inkassos.

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Einträge 1 bis 3 von 3

N:
Natürliche Person
Nebenforderung
Neubeginn der Verjährung (früher: "Unterbrechung der Verjährung")
 
Neubeginn der Verjährung (früher: "Unterbrechung der Verjährung")
Die Verjährung beginnt gem. § 212 BGB neu durch:

* Anerkenntnis des Anspruchs (z.B. durch Abschlagszahlung, Zinszahlung u. a.)
* Beantragung oder Vornahme einer gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungshandlung