Inkasso-Lexikon

Das Inkassolexikon erläutert Ihnen die wichtigsten Begriffe des Inkassos.

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M:
Mahnbescheid
Mahnung
Monitoring
 
Mahnung
Eine Mahnung, auch Zahlungserinnerung genannt, ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die ausstehende Forderung zu begleichen.

Um den Schuldner in Verzug zu setzen, ist eine Mahnung in der Regel nicht mehr erforderlich, da der Schuldner automatisch in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.