Inkasso-Lexikon

Das Inkassolexikon erläutert Ihnen die wichtigsten Begriffe des Inkassos.

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M:
Mahnbescheid
Mahnung
Monitoring
 
Mahnbescheid
Der Mahnbescheid wird auf Antrag des Gläubigers im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens vom Gericht erlassen. Gegen den Mahnbescheid kann der Schuldner Widerspruch erheben.

Die Widerspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids. Die Einlegung des Widerspruchs ist aber auch noch nach zwei Wochen möglich, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht verfügt ist.