Inkasso-Lexikon

Das Inkassolexikon erläutert Ihnen die wichtigsten Begriffe des Inkassos.

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H:
Haftbefehl
Handelsregister
Hemmung der Verjährung
Hypothek
 
Haftbefehl
Gelingt es dem Gläubiger nicht, seine Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben, kann er vom Schuldner die Offenlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangen. Weigert sich der Schuldner die Vermögensauskunft zu leisten, kann der Gläubiger bei Gericht den Erlass eines Haftbefehls beantragen. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 15,00 EUR an. Der Gerichtsvollzieher kann u.U. unter Amtshilfe der Polizeibehörde den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft in Erzwingungs- oder Beugehaft nehmen. Weigert sich der Schuldner auch nach seiner Verhaftung, die Vermögensauskunft abzugeben, kann er bis zu sechs Monate in Haft genommen werden.