Inkasso-Lexikon

Das Inkassolexikon erläutert Ihnen die wichtigsten Begriffe des Inkassos.

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Einträge 1 bis 2 von 2

E:
Eigentumsvorbehalt
Erinnerung
 
Erinnerung
Die Erinnerung ist ein Rechtsbehelf. Er führt dazu, dass eine Entscheidung oder Maßnahme im selben Rechtszug durch dasselbe Gericht überprüft wird.

Erinnerungen sind insbesondere möglich bei Entscheidungen des Rechtspflegers, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sowie gegen das Verhalten des Gerichtsvollziehers.