Inkasso-Lexikon

Das Inkassolexikon erläutert Ihnen die wichtigsten Begriffe des Inkassos.

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Einträge 1 bis 15 von 15

V:
Verbraucherinsolvenzverfahren
Vergleich
Verheiratete Schuldner
Verjährung
Verjährungseinrede
Vermögensauskunft
Verzug
Verzugsschaden
Verzugszinsen
Vollstreckungsbescheid
Vollstreckungserinnerung
Vollstreckungsgericht
Vollstreckungsklausel
Vollstreckungstitel
Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung)
 
Vermögensauskunft
Mit der Vermögensauskunft sollen die Vermögensverhältnisse des Schuldners offen gelegt werden. In der Regel wird der Schuldner aufgrund eines entsprechenden Antrags eines Gläubigers zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. In dem Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft bekundet der Schuldner, dass seine Ausführungen der Wahrheit entsprechen. Die Vermögensauskunft des Schuldners ist zwei Jahre gültig. Erscheint der Schuldner zum Termin nicht, kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen und den Gerichtsvollzieher nach Erlass des Haftbefehls mit der Verhaftung des Schuldners beauftragen.