Inkasso-Lexikon

Das Inkassolexikon erläutert Ihnen die wichtigsten Begriffe des Inkassos.

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Einträge 1 bis 3 von 3

D:
Dienstaufsichtsbeschwerde
Drittschuldner
Durchgriffshaftung
 
Drittschuldner
Der Drittschuldner ist eine dritte Person, gegen den der Schuldner Ansprüche hat.

Bei der Zwangsvollstreckung in Forderungen werden diese angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen die dritte Person (Drittschuldner) gepfändet.

Häufig in Anspruch genommene Drittschuldner sind Arbeitgeber (Pfändung von Arbeitseinkommen), Kreditinstitute (Kontopfändung) oder auch Versicherungen (Pfändung von Lebensversicherungen).