Inkasso-Lexikon

Das Inkassolexikon erläutert Ihnen die wichtigsten Begriffe des Inkassos.

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Einträge 1 bis 7 von 7

A:
Absonderungsberechtigte Gläubiger
Abstraktionsprinzip
Abtretung
Anfechtung
Anspruch
Aufrechnung
Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren (AGMV)
 
Abtretung
Abtretung oder Zession ist nach der Legaldefinition des § 398 BGB die Übertragung einer Forderung von dem Übertragenden Gläubiger ("Zedent") auf einen empfangenden Gläubiger ("Zessionar"), der dann neuer Gläubiger wird. Die Abtretung erfolgt durch einen Vertrag zwischen Zedent und Zessionar.