Die Immobilienvollstreckung (= Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen) kann durch verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen betrieben werden, wobei diese sich besonders im Kosten- und Zeitaufwand unterscheiden. Der Gläubiger muss daher abwägen, welche Maßnahme er wann einsetzt. Forderungshöhe und Schuldnersituation spielen hierbei eine große Rolle.


Die Vollstreckungsmaßnahmen der Immobilienvollstreckung sind:

Zwangsversteigerung
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
Zwangsverwaltung

Grundsätzlich ist es auch möglich, diese Maßnahmen zu kombinieren. So wird z. B. erst mit Zuschlagserteilung nach der Zwangsversteigerung eine Zwangsverwaltung aufgehoben.

Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Zwangsversteigerung den meisten Arbeits-, Kosten- und Zeitaufwand für den Gläubiger mit sich bringt, allerdings bietet diese in der Regel auch den größten Erfolg auf Befriedigung der Forderung. Das Eintragen einer Zwangssicherungshypothek hingegen ist mit wenig Aufwand und Kosten verbunden, führt jedoch auch nicht zu einem schnellen Erfolg, da diese erst dann greift, wenn der Schuldner sein belastetes Grundstück/Haus verkaufen möchte.