Schufa
Die SCHUFA Holding AG bietet als führender Informationspartner im modernen Wirtschaftsleben ihren 6.000 Vertragspartnern wie z. B. Banken, Sparkassen, Handel etc. eine Grundlage für eine sichere Kreditvergabe.
Das Datensortiment umfasst aktuell 462 Millionen Informationen von 66 Millionen Bürgern. Es werden positive als auch negative Merkmale der Personen gespeichert. Neben den Basisdaten wie
- Name
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- aktuelle und frühere Anschriften
sind z. B. auch
- Girokonten
- Kreditkarten
- Anfragen zum Abschluss eines Mobilfunkvertrages
- Leasingverträge
- Kredite
- Kundenkonten
- Versandhandelgeschäfte auf Rechnung
vermerkt. Ferner können auch von Verträgen abweichende Verhalten aufgeführt werden, so z. B.:
- titulierte Forderung und deren Erledigung
- Missbrauch von Kreditkarten- und Girokonto
- Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind.
Außerdem können möglicherweise Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen aufgenommen werden. Diese sind z. B.
- Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
- Abweisung und Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahren mangels Masse
- eidesstattliche Versicherung sowie der Haftbefehl zur Erzwingung von eidesstattlichen Versicherungen.
Manchmal kann man auch Angaben zu einem Identitätscheck im Internet finden. Dabei werden von Onlineauktionshäusern und so genannten e-Commerce-Unternehmen lediglich persönliche Daten wie Name und Anschrift überprüft.
Kontostände, Einkommen oder sogar Geldanlagen werden nicht gespeichert.
Es gibt unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Fristen für die Aufbewahrung personenbezogener Daten. Die so genannten negativen Informationen werden nach einer angemessenen Zeit gelöscht.
Alle Weiteren haben nachfolgende Löschfristen:
Giro- und Kreditkartenkonten | nach Kontoauflösung |
Kredite | nach 3 Jahren ab dem Jahr der Rückzahlung |
Nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte | nach deren Erledigung, zum Ende des 3. Jahres ab Aufzeichnung |
Informationen aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte | nach 3 Jahren |
Insolvenzmerkmale | bleiben in der Regel 3 Jahre bis zum Ende eines Kalenderjahres gespeichert |
Eintragungen über SCHUFA-Anfragen | nach 12 Monaten |