16.07.2014 09:41 Alter: 10 yrs

Ergänzung bzgl. Fragen nach der Kfz.-Versicherung im Vermögensverzeichnis


Die Beantragung einer Ergänzung des Vermögensverzeichnisses bzgl. einer Kfz.-Versicherung ist rechtmäßig.
Zu begründen ist dies durch die Tatsache, dass Zahlungen aus eventuellen Rückführungen pfändbar sind.
In einem solchen Fall hatte die Erinnerung eines Gläubigers beim AG Günzburg Erfolg (9.5.14, M 379/14).